Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 29. September 2003, , dem Bundeskanzler zugestellt am 20. Oktober 2003, ausgesprochen, dass die Wortfolge “§ 11 und” in § 80 des Sicherheitspolizeigesetzes, BGBl. Nr. 566/1991, verfassungswidrig war.