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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 352/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 zweiter Satz B-VG und gemäß § 60 Abs. 2 in Verbindung mit § 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom 20. September 2011, , der Bundesministerin für Inneres zugestellt am 19. Oktober 2011, erkannt:

„Die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2009 ab 1. Jänner 2009“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres war gesetzwidrig.“

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 352/2011 · Stammfassungkundgemacht am 04.11.2011

Fassungen ab: 05.11.2011

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2009 ab 1. Jänner 2009“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres gesetzwidrig war

BGBl. II Nr. 352/2011

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.