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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 44/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 zweiter Satz B-VG und gemäß § 60 Abs. 2 in Verbindung mit § 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom 29. November 2010, , der Bundesministerin für Inneres zugestellt am 13. Jänner 2011, erkannt:

„Die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2007“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres war gesetzwidrig.“

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 44/2011 · Stammfassungkundgemacht am 10.02.2011

Fassungen ab: 11.02.2011

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2007“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres gesetzwidrig war

BGBl. II Nr. 44/2011

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.