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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 111/1997

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Artikel 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. Februar 1997, und V 133-149/96, dem Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales zugestellt am 17. März 1997, ausgesprochen, daß die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Bundeshöchstzahl 1995, BGBl. Nr. 944/1994, idF BGBl. Nr. 163/1995 gesetzwidrig war.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 111/1997 · Stammfassung

Fassungen ab: 26.04.1997

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. II Nr. 111/1997

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