Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 22. Juni 2007, V 45/05-13, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zugestellt am 13. August 2007, ausgesprochen, dass die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen, die infolge der Marktöffnung entstanden sind und im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb des Kraftwerkes Voitsberg 3 stehen, BGBl. II Nr. 354/2001, in der Fassung BGBl. II Nr. 419/2004, gesetzwidrig war.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. II Nr. 241/2007
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. II Nr. 241/2007 · Stammfassungkundgemacht am 10.09.2007
Fassungen ab: 11.09.2007
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen, die infolge der Marktöffnung entstanden sind und im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb des Kraftwerkes Voitsberg 3 stehen, gesetzwidrig war
BGBl. II Nr. 241/2007 ↗In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.
