Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 6. Oktober 2021, , dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zugestellt am 9. November 2021, zu Recht erkannt:

„1. Die Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, mit der zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 eine zusätzliche Maßnahme in Schigebieten festgelegt wird, LGBl. für Oberösterreich Nr. 141/2020, idF LGBl. für Oberösterreich Nr. 1/2021 war gesetzwidrig.

2. Die als gesetzwidrig festgestellte Verordnung ist nicht mehr anzuwenden.“