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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 263/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß § 60 Abs. 2 in Verbindung mit § 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom 8. Juni 2010, , dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zugestellt am 23. Juli 2010, zu Recht erkannt:

„Die Geschäftseinteilung der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz für das Kalenderjahr 2006 vom 23. Dezember 2005 war gesetzwidrig.“

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 263/2010 · Stammfassungkundgemacht am 20.08.2010

Fassungen ab: 21.08.2010

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Ausspruch des Verfassungsgerichthofes, dass die Geschäftseinteilung der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz für das Kalenderjahr 2006 gesetzwidrig war

BGBl. II Nr. 263/2010

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.