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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 443/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Artikel 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 6. Oktober 2006, G 151-153/05-17, V 115-117/05-17, zugestellt der Bundesministerin für Justiz am 9. November 2006, ausgesprochen, dass die Verordnung der Übernahmekommission vom 9. März 1999 zum Übernahmegesetz (1. Übernahmeverordnung – 1. ÜbV), kundgemacht im Veröffentlichungsblatt der Wiener Börse AG vom 11. März 1999, Veröffentlichung Nr. 115, gesetzwidrig war.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 443/2006 · Stammfassung

Fassungen ab: 23.11.2006

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. II Nr. 443/2006

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