Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 20. Juni 1998, G 22/98-6, dem Bundeskanzler zugestellt am 30. Juli 1998, ausgesprochen, daß der zweite Satz des § 7 Abs. 2 des Bundesvergabegesetzes, BGBl. Nr. 462/1993, verfassungswidrig war.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. I Nr. 154/1998
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 B-VG und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. I Nr. 154/1998 · Stammfassung
Fassungen ab: 03.09.1998
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. I Nr. 154/1998 ↗
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