Alle Rechtstexte

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: BGBl. I Nr. 154/1998

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 B-VG und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 20. Juni 1998, , dem Bundeskanzler zugestellt am 30. Juli 1998, ausgesprochen, daß der zweite Satz des § 7 Abs. 2 des Bundesvergabegesetzes, BGBl. Nr. 462/1993, verfassungswidrig war.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. I Nr. 154/1998 · Stammfassung

Fassungen ab: 03.09.1998

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. I Nr. 154/1998

Materialien sind dieser Kundmachung noch nicht zuverlässig zugeordnet.