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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 258/1998

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 16. Juni 1998,

V 6-8/98-9, der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales zugestellt am 8. Juli 1998, ausgesprochen, daß

1. der „Leitfaden für die Anwendung“ des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation (Stand März 1997) und

2. a) der letzte Absatz des Punktes 1 und der erste Absatz des Punktes 3 des Erlasses des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 28. August 1996, Zl. 35.402/24-A/96, und

b) die Z 5 und 6 des Erlasses des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 31. Oktober 1996, Zl. 35.402/36-7/96,

gesetzwidrig waren.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 258/1998 · Stammfassung

Fassungen ab: 08.08.1998

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. II Nr. 258/1998

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