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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 136/1994

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und § 60 Abs. 2 VerfGG 1953, BGBl. Nr. 85/1953, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 9. Dezember 1993, Zl. V 59, 60/93, ausgesprochen, daß der Erlaß des Bundesministers für Inneres vom 1. Dezember 1987, Zl. 79 003/42-II/14/87, betreffend die Durchführung der Fremdenpolizeigesetz-Novelle 1987 gesetzwidrig war.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 136/1994 · Stammfassung

Fassungen ab: 26.02.1994

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 136/1994

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