Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 16. März 1995, , , , , dem Bundeskanzler zugestellt am 5. April 1995, ausgesprochen, daß der dritte Satz des § 25 Abs. 1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, BGBl. Nr. 609, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 615/1987, verfassungswidrig war.

Die verfassungswidrige Vorschrift ist auch in den beim Verwaltungsgerichtshof zu Z 94/08/0164 und Z 94/08/0190 anhängigen Rechtssachen nicht mehr anzuwenden.