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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 50/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. Dezember 1999, , dem Bundesminister für Finanzen zugestellt am 13. Jänner 2000, ausgesprochen, dass das Rundschreiben des Bundeskanzleramtes vom 11. September 1995, GZ 920.075/7-II/A/6/95, gesetzwidrig war.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 50/2000 · Stammfassung

Fassungen ab: 12.02.2000

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. II Nr. 50/2000

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