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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 25/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. Dezember 2007, , dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zugestellt am 11. Jänner 2008, ausgesprochen, dass § 9 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Lizenzen für Marktordnungswaren, BGBl. II Nr. 59/2002, gesetzwidrig war.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 25/2008 · Stammfassungkundgemacht am 23.01.2008

Fassungen ab: 24.01.2008

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 9 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Lizenzen für Marktordnungswaren gesetzwidrig war

BGBl. II Nr. 25/2008

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.