Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 10. Juni 2010, , dem Bundeskanzler zugestellt am 16. Juli 2010, zu Recht erkannt:

„§ 9 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Überwachung des Handels mit Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Artenhandelsgesetz – ArtHG), BGBl. I Nr. 33/1998, war verfassungswidrig.“