Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 23. Februar 1999, V 127/97-9, der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales zugestellt am 8. März 1999, ausgesprochen, daß § 8 Abs. 1 der Schilderordnung der Österreichischen Ärztekammer, beschlossen in der Vollversammlung am 17. Juni 1994, kundgemacht in der Österreichischen Ärztezeitung Nr. 20 vom 25. Oktober 1994, gesetzwidrig war.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. II Nr. 104/1999
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. II Nr. 104/1999 · Stammfassung
Fassungen ab: 10.04.1999
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. II Nr. 104/1999 ↗
Materialien sind dieser Kundmachung noch nicht zuverlässig zugeordnet.
