Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28. September 2005, 7, , und , dem Bundeskanzler zugestellt am 14. November 2005, zu Recht erkannt:

„§ 74 Abs. 1 letzter Satz des Gesetzes vom 27. Mai 1896 über das Exekutions- und Sicherungsverfahren (Exekutionsordnung), RGBl. 79 idF BGBl. I Nr. 98/2001, war verfassungswidrig. Diese Bestimmung ist nicht mehr anzuwenden.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.“