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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 142/1993

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 B-VG und gemäß den §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. Dezember 1992, , G 144-154/92-6 und , dem Bundeskanzler zugestellt am 1. Februar 1993, ausgesprochen, daß § 6 des Bundesgesetzes vom 7. März 1968, BGBl. Nr. 126, über die Aufenthaltsberechtigung von Flüchtlingen im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955, verfassungswidrig war.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 142/1993 · Stammfassung

Fassungen ab: 24.02.1993

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 142/1993

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