Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30. Juni 2022, , dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zugestellt am 2. August 2022, zu Recht erkannt:

„1. § 6 Abs. 1, 2 und 3 der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – 6. COVID-19-SchuMaV), BGBl. II Nr. 537/2021, idF BGBl. II Nr. 601/2021 war gesetzwidrig.

2. Die als gesetzwidrig festgestellten Bestimmungen sind nicht mehr anzuwenden.“