Alle Rechtstexte

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: BGBl. I Nr. 4/2005

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 4, 5 und 7 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. Dezember 2004, , , dem Bundeskanzler zugestellt am 13. Jänner 2005, ausgesprochen, dass § 5 Abs. 8 des Bundesgesetzes über die Ruhe- und Versorgungsgenüsse der Bundestheaterbediensteten (Bundestheaterpensionsgesetz - BThPG.), BGBl. Nr. 159/1958, in der Fassung BGBl. I Nr. 123/1998, verfassungswidrig war.

(2) Die als verfassungswidrig erkannte Bestimmung ist nicht mehr anzuwenden.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. I Nr. 4/2005 · Stammfassungkundgemacht am 25.01.2005

Fassungen ab: 26.01.2005

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 5 Abs. 8 des Bundestheaterpensionsgesetzes verfassungswidrig war

BGBl. I Nr. 4/2005

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.