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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 205/1992

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 B-VG und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28. Februar 1992, , und , dem Bundeskanzler zugestellt am 2. April 1992, ausgesprochen, daß § 412 Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955, in der Fassung der 9. Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 13/1962, verfassungswidrig war.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 205/1992 · Stammfassung

Fassungen ab: 23.04.1992

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 205/1992

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