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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 661/1992

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 B-VG und gemäß den §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 23. Juni 1992, G 330-333/91-7, dem Bundeskanzler zugestellt am 30. September 1992, ausgesprochen, daß § 4 Abs. 3 Z 11 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 450/1990 verfassungswidrig war.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 661/1992 · Stammfassung

Fassungen ab: 29.10.1992

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 661/1992

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