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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. I Nr. 196/1999

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 4, 5 und 7 B-VG und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. Juni 1999, , dem Bundeskanzler zugestellt am 23. August 1999, ausgesprochen, daß § 32 Abs. 1 des Asylgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 76, insoweit verfassungswidrig war, als dies nicht bereits in den den Kundmachungen BGBl. I Nr. 106/1998 und BGBl. I Nr. 41/1999 zugrundeliegenden Erkenntnissen ausgesprochen worden war.

(2) Diese Gesetzesstelle ist nicht mehr anzuwenden.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. I Nr. 196/1999 · Stammfassung

Fassungen ab: 06.10.1999

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. I Nr. 196/1999

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