Alle Rechtstexte

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: BGBl. II Nr. 44/1999

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 10. Dezember 1998, , der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales zugestellt am 14. Jänner 1999, ausgesprochen, daß § 2a der Sondernotstandshilfeverordnung, BGBl. Nr. 361/1995 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 264/1996, gesetzwidrig war.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 44/1999 · Stammfassung

Fassungen ab: 05.02.1999

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. II Nr. 44/1999

Materialien sind dieser Kundmachung noch nicht zuverlässig zugeordnet.