Alle Rechtstexte

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: BGBl. II Nr. 145/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 4 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. März 2000, V 52, 53/99-6, ausgesprochen, dass § 2a der Sondernotstandshilfeverordnung, BGBl. Nr. 361/1995, in der Fassung der Novelle BGBl. II Nr. 200/1997 bis 31. Dezember 1998 gesetzwidrig war.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 145/2000 · Stammfassung

Fassungen ab: 24.05.2000

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. II Nr. 145/2000

Materialien sind dieser Kundmachung noch nicht zuverlässig zugeordnet.