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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. I Nr. 52/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 23. Juni 2003, , , dem Bundeskanzler zugestellt am 17. Juli 2003, ausgesprochen, dass § 29 Abs. 2 Z 2 sowie § 31 des Ziviltechnikerkammergesetzes 1993, in der Stammfassung BGBl. Nr. 157/1994 verfassungswidrig waren.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. I Nr. 52/2003 · Stammfassung

Fassungen ab: 09.08.2003

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. I Nr. 52/2003

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