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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. I Nr. 186/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 27. Juni 2013, , dem Bundeskanzler zugestellt am 2. August 2013, zu Recht erkannt:

„§ 29 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1965 – StbG 1965), BGBl. Nr. 250/1965, war verfassungswidrig.“

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. I Nr. 186/2013 · Stammfassungkundgemacht am 07.08.2013

Fassungen ab: 08.08.2013

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 29 Abs. 1 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1965 verfassungswidrig war

BGBl. I Nr. 186/2013

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.