Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30. November 1993, G 132/93-6, dem Bundeskanzler zugestellt am 17. Jänner 1994, ausgesprochen, daß § 28 Abs. 1 Z 2 lit. c des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 231/1988 verfassungswidrig war.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 99/1994
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 99/1994 · Stammfassung
Fassungen ab: 11.02.1994
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 99/1994 ↗
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