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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 105/1992

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 5, 6 und 7 B-VG und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgrichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. Dezember 1991, , dem Bundeskanzler zugestellt am 3. Februar 1992, ausgesprochen, daß § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 231/1988 verfassungswidrig war.

(2) Die Vorschrift ist auch auf die am 13. Dezember 1991 beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Fälle nicht mehr anzuwenden.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 105/1992 · Stammfassung

Fassungen ab: 22.02.1992

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 105/1992

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