Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. Juni 1992, G 112/92-5, dem Bundeskanzler zugestellt am 18. August 1992, ausgesprochen, daß § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 450/1990 bis zum Ablauf des 31. Dezember 1990 verfassungswidrig war.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 569/1992
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 B-VG und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 569/1992 · Stammfassung
Fassungen ab: 09.09.1992
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 569/1992 ↗
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