Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30. September 1993, G 5/93, dem Bundeskanzler zugestellt am 3. Dezember 1993, ausgesprochen, daß § 25 Abs. 1 und 2 des Ärztegesetzes 1984, BGBl. Nr. 373, verfassungswidrig war.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 939/1993
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 B-VG und gemäß den §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 939/1993 · Stammfassung
Fassungen ab: 31.12.1993
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 939/1993 ↗
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