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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. I Nr. 74/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG sowie gemäß § 64 Abs. 2 in Verbindung mit § 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85/1953, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 8. Oktober 2014, G 142-147/2014-13, dem Bundeskanzler zugestellt am 20. Oktober 2014, zu Recht erkannt:

„§ 21g Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Errichtung der Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA-Gesetz 1992), BGBl. Nr. 376 in der Fassung BGBl. I Nr. 55/2007, war bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 verfassungswidrig.“

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. I Nr. 74/2014 · Stammfassungkundgemacht am 23.10.2014

Fassungen ab: 24.10.2014

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 21g Abs. 3 des AMA-Gesetzes 1992 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 verfassungswidrig war

BGBl. I Nr. 74/2014

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.