Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. März 1992, G 23-34/92-5, , , , , , , , dem Bundeskanzler zugestellt am 14. Mai 1992, ausgesprochen, daß § 20 Abs. 1 zweiter Satz des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 450/1990 verfassungswidrig war.

(2) Dieser Satz ist auch auf die derzeit beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Fälle nicht mehr anzuwenden.