Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 22. September 2003, G 37/03-6, dem Bundeskanzler zugestellt am 16. Oktober 2003, ausgesprochen, dass § 2 Abs. 2 zweiter Satz und die Wortfolge “Anhang IV und” in § 3 Abs. 2 des Steiermärkischen Vergabegesetzes 1998, LGBl. für die Steiermark Nr. 74, verfassungswidrig waren.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. I Nr. 99/2003
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. I Nr. 99/2003 · Stammfassung
Fassungen ab: 19.11.2003
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. I Nr. 99/2003 ↗
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