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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 207/1992

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 B-VG und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 3. März 1992, , , , dem Bundeskanzler zugestellt am 2. April 1992, ausgesprochen, daß § 2 Abs. 2 der Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96/1868, in der Fassung des Rechtsanwaltsprüfungsgesetzes, BGBl. Nr. 556/1985, verfassungswidrig war.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 207/1992 · Stammfassung

Fassungen ab: 25.04.1992

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 207/1992

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