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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. I Nr. 44/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 und § 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. Dezember 2012, , dem Bundeskanzler zugestellt am 18. Februar 2013, zu Recht erkannt:

„§ 16 Abs. 2 und 5 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/2005, war verfassungswidrig.“

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. I Nr. 44/2013 · Stammfassungkundgemacht am 28.02.2013

Fassungen ab: 01.03.2013

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 16 Abs. 2 und 5 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes verfassungswidrig war

BGBl. I Nr. 44/2013

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.