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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. I Nr. 164/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 7 zweiter Satz B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. Oktober 2002, , , dem Bundeskanzler zugestellt am 14. November 2002, ausgesprochen, dass die Bestimmung des § 15 Abs. 2 letzter Satz des Gelegenheitsverkehrsgesetzes 1996 in der Fassung BGBl. I Nr. 135/1999 verfassungswidrig war.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. I Nr. 164/2002 · Stammfassung

Fassungen ab: 18.12.2002

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. I Nr. 164/2002

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