Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 6. Oktober 2021, ua., dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zugestellt am 4. November 2021, zu Recht erkannt:

„1. § 1 der Verordnung des Landeshauptmanns von Tirol vom 12. Februar 2021 über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 in Schigebieten in Tirol, LGBl. für Tirol Nr. 24/2021, idF LGBl. für Tirol Nr. 25/2021 war gesetzwidrig.

2. Die als gesetzwidrig festgestellte Bestimmung ist nicht mehr anzuwenden.“