Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. September 2019, , dem Bundesminister für Inneres zugestellt am 23. Oktober 2019, erkannt, dass § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Bundespolizeidirektion Linz vom 1. Februar 1983 betreffend das Anschlagen von Druckwerken an öffentlichen Orten, Pr-4157, kundgemacht in der Amtlichen Linzer Zeitung, Folge 5/1983, 22 f., wegen Verstoßes gegen , gesetzwidrig war; der PlakatierungsV wurde durch die am 14. März 2019 erlassene Verordnung der Landespolizeidirektion Oberösterreich derogiert.