Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25. Februar 2021, , dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zugestellt am 10. März 2021, zu Recht erkannt:

„I. § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 der Verordnung des Landeshauptmannes von Tirol vom 18. März 2020 nach § 2 Z 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, LGBl. für Tirol Nr. 33/2020, waren gesetzwidrig.

II. Die als gesetzwidrig festgestellten Bestimmungen sind nicht mehr anzuwenden.“