Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 3. März 1988, , G 253-256/87-5, dem Bundeskanzler zugestellt am 9. Juni 1988, ausgesprochen, daß § 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes, BGBl. Nr. 374/1986, über den Ausbildungsbeitrag für Rechtspraktikanten (Rechtspraktikanten-Ausbildungsbeitragsgesetz) und über die Änderung des Gesetzes über die Gerichtspraxis der nicht im richterlichen Vorbereitungsdienste stehenden Rechtspraktikanten verfassungswidrig war.