Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. März 2026, V 242/2025-15, ausgesprochen, dass Punkt 2. der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung vom 12. Dezember 1994, Zlen. 10/03/11/23 und 10/03/3/30, kundgemacht durch Aufstellung von Straßenverkehrszeichen, gesetzwidrig war.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 31/2026
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und § 59 Abs. 2 VfGG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 6 Bgld. Verlautbarungsgesetzes 2015, LGBl. Nr. 65/2014, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2025, wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
