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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 298/1998

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 19. Juni 1998, , dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie zugestellt am 22. Juli 1998, festgestellt, daß die §§ 3 und 5 der Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen und bestimmten Warenresten (VerpackVO), BGBl. Nr. 645/1992, in der Fassung vor der Novelle BGBl. Nr. 334/1995 gesetzwidrig waren.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 298/1998 · Stammfassung

Fassungen ab: 03.09.1998

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. II Nr. 298/1998

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