Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25. Feber 1988, V 144/87-6, V 145/87-6, V 153/87-8, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 6. Mai 1988, die Verordnung des Gemeinderates der Stadt Murau vom 23. Juni 1982 über die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten im näheren Umkreis von Schulen als gesetzwidrig aufgehoben.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 268/1988
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß §§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 311/1976 wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 268/1988 · Stammfassung
Fassungen ab: 08.06.1988
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 268/1988 ↗
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