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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 37/1991

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. Oktober 1990, , , festgestellt, daß die Wortfolge „der Elektro-, Radio- und Fernsehtechniker'' in Spalte 2 Kontingent K 9 der Anlage zur Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 20. Dezember 1988, BGBl. Nr. 730, über die Festsetzung von Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern gesetzwidrig war.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 37/1991 · Stammfassung

Fassungen ab: 25.01.1991

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 37/1991

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