Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. Oktober 1990, G 146/90-8, V 211/90-8, festgestellt, daß die Wortfolge „der Elektro-, Radio- und Fernsehtechniker'' in Spalte 2 Kontingent K 9 der Anlage zur Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 20. Dezember 1988, BGBl. Nr. 730, über die Festsetzung von Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern gesetzwidrig war.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 37/1991
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 37/1991 · Stammfassung
Fassungen ab: 25.01.1991
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 37/1991 ↗
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