Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. Dezember 1988, V 32-88-16, , , die Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 15. Juli 1987, LGBl. Nr. 7001/5-0, über die Höchstzahlen von Kraftfahrzeugen für das Platzfuhrwerks-Gewerbe in Schwechat, einschließlich Flughafen Wien-Schwechat, als gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Mai 1989 in Kraft.