Alle Rechtstexte

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: BGBl. Nr. 104/1988

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß §§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 311/1976 wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. September 1987, , dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 15. Jänner 1988, die Worte „und das gewerbliche Betreiben'' im ersten Absatz der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Thüringerberg vom 4. Juli 1985, mit welcher auf Grund des § 52 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1973 in der Fassung der Gewerbeordnungs-Novelle 1981, BGBl. Nr. 619, das Betreiben von Süßigkeitenautomaten untersagt wird, als gesetzwidrig aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 104/1988 · Stammfassung

Fassungen ab: 17.02.1988

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 104/1988

Materialien sind dieser Kundmachung noch nicht zuverlässig zugeordnet.