Alle Rechtstexte

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: BGBl. Nr. 444/1996

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes, BGBl. Nr. 85/1953, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 201/1996, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. Juni 1996, , dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 15. Juli 1996, die Wortfolge „in einem Umkreis von 200 m'' in der Z 2 des § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde St. Gotthard im Mühlkreis vom 1. Dezember 1992 über das Verbot der Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten als gesetzwidrig aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 444/1996 · Stammfassung

Fassungen ab: 22.08.1996

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 444/1996

Materialien sind dieser Kundmachung noch nicht zuverlässig zugeordnet.