Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. Juni 1996, V 106/95-9, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 15. Juli 1996, die Wortfolge „in einem Umkreis von 200 m'' in der Z 2 des § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde St. Gotthard im Mühlkreis vom 1. Dezember 1992 über das Verbot der Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten als gesetzwidrig aufgehoben.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 444/1996
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes, BGBl. Nr. 85/1953, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 201/1996, wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 444/1996 · Stammfassung
Fassungen ab: 22.08.1996
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 444/1996 ↗
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