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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 80/1989

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß §§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 311/1976 wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28. November 1988, Zl. , dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 18. Jänner 1989, die Worte „Walgaustraße L 50,'' in der Z 2 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Klaus vom 17. Mai 1982, mit welcher auf Grund des § 52 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1973 in der Fassung der Gewerbeordnungs-Novelle 1981, BGBl. Nr. 619, das Betreiben von Süßwaren- und Kaugummiautomaten untersagt wird, als gesetzwidrig aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 80/1989 · Stammfassung

Fassungen ab: 11.02.1989

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 80/1989

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