Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 27. September 1986, , dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie zugestellt am 21. November 1986, die Z 1 und 7 der Verordnung des Bürgermeisters der Ortsgemeinde Maria Alm vom 23. November 1982, mit welcher gemäß § 52 Abs. 4 Gewerbeordnung 1973 in der Fassung der Gewerbeordnungs-Novelle 1981, BGBl. Nr. 619, die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten, die erfahrungsgemäß besonders auf die Inanspruchnahme durch unmündige Minderjährige ausgerichtet sind, untersagt wird, als gesetzwidrig aufgehoben.